"Die größte Leistung eines Volkes sind die zufriedenen Alten."
Japanisches Sprichwort

Legale Pflegekräfte aus Osteuropa


Rechtliche Aspekte bei der Altenpflege

Wie ist die aktuelle gesetzliche Lage in Deutschland? Das angebotene Servicemodell ist juristisch einwandfrei. Die häusliche Pflege von WMA wird durch eigenes Personal oder Mitarbeiterinnen unserer langjährigen Partnerunternehmen durchgeführt. Die Pflegekräfte werden geschult und für ihren Einsatz in Deutschland vorbereitet. Sie kommen Auftrag des Entsendeunternehmens, die vorher definierten Tätigkeiten einer 24-Stunden-Pflege bei Ihnen durchzuführen. Also fungieren nicht Sie als Arbeitgeber der, sondern als Auftraggeber, was Sie von allen gesetzlichen Verpflichtungen entbindet. Dieser Austausch ist legal möglich, da Unternehmen im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit ihre Pflege- und Haushaltshilfen legal in Deutschland einsetzen können. Wir kümmern uns darum, dass die gesetzlichen Bestimmungen nach EU-Recht eingehalten werden.

Pflegekräfte

Was bedeutet die EU-Dienstleistungsfreiheit?


Seit dem 1. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit osteuropäischer Firmen gestattet, Pflege- und Haushaltshilfen u. a. nach Deutschland zu entsenden. Diese sind in ihrem Heimatland angemeldet und verfügen über alle notwendigen Nachweise sowie eine gültige EU-Krankenversicherung.

In einer Erläuterung über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages heißt es: "Werden Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig, für die die Übergangsregelung nicht gilt, können ihre Mitarbeiter im Rahmen der EU-Dienstleistungs-Freiheit ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend entsandt werden."

Die zunächst durch Deutschland zusätzlich auferlegte Bedingung, dass entsendete Mitarbeiter ausländischer Unternehmen vorher bereits angestellt sein müssen (3 Monate / 6 Monate / 12 Monate), ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Februar 2006 als rechtswidrig erkannt worden und darf nicht gefordert werden.

Steuerliche Bescheinigung einer legalen Pflegekraft?


Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Betreuungsleistung steuerlich geltend zu machen. Wir erstellen Ihnen monatlich eine ordnungsgemäße Rechnung über die erbrachten Leistungen, die auch als steuerlicher Nachweis gilt.

Wir raten dazu, bei Bedarf die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.