"Die größte Leistung eines Volkes sind die zufriedenen Alten."
Japanisches Sprichwort

Benötigt die Pflegekraft ein eigenes Zimmer?


Ja, der Pflegekraft oder Haushaltshilfe steht ein eigenes Zimmer zu. Auch das Badezimmer darf sie mitbenutzen.

Was bedeutet Betreuung rund um die Uhr?


Betreuung rund um die Uhr heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Auch die Pflegekraft braucht Zeit sich auszuruhen und zu erholen. Wie bei den Sozialabgaben gilt auch für die Arbeitszeit das Recht des Herkunftslandes. Das Zusammenwohnen mit der Pflegekraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn Sie unerwartet Hilfe brauchen.

Wie lange dauert es bis die Pflegekraft bei Ihnen ist?


In der Regel dauert es 7 bis 14 Tage bis die Pflegekraft bei Ihnen ist.

Was passiert, wenn sich die Anforderungen ändern?


Wenn andere, als die im Vertrag festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden sollen, muss dieser, da Sie keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber der Pflegekraft haben, angepasst werden.

Welche Kündigungsfrist gibt es?


Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 14 Tage.

Was mache ich, wenn meine Pflegekraft mal nicht da ist?


Wenn die Pflegekraft Urlaub hat oder aus anderen Gründen vorübergehend abwesend sein sollte, kümmern wir uns bei Bedarf um eine Vertretung.

Und wenn die Chemie nicht stimmt?


Wenn Sie mit der Pflegekraft nicht klar kommen, bemühen wir uns schnellstmöglich geeigneten Ersatz zu finden. Gehen Sie mit Ihrer Pflegekraft "pfleglich" um. Gegenseitige Achtung ist die beste Grundlage für eine gute Zusammenarbeit.

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet die Mitarbeiterin bei mir?


Nachdem wir den unterschriebenen Dienstleistungsvertrag erhalten haben, geben wir diesen an das ausführende Unternehmen weiter. Sie werden damit zum Auftraggeber, Arbeitgeber der Mitarbeiterin wird die beauftragte Firma in Osteuropa. Das ist durch die Dienstleistungsfreiheit nach dem EU-Recht möglich. Im Übrigen ist die Mitarbeiterin im Heimatland ordnungsgemäß versichert.

Welche Alternativen gibt es?


Die Direktanstellung über die ZAV: Hier ist die Vermittlung kostenlos, allerdings sind Sie Arbeitgeber, müssen also Steuern und Sozialabgaben abführen, es sind nur haushälterische Tätigkeiten zulässig, Pflege darf nicht gemacht werden und zu guter Letzt sind auch nur 8 Stunden täglich erlaubt. Selbständig: Wer als "Selbständiger" eine Betreuung rund um die Uhr anbietet, kann nur für einen Auftraggeber arbeiten, macht dies regelmäßig und handelt nicht unternehmerisch. Das heißt dieser Anbieter ist scheinselbständig und somit angestellt. Die direkte Anstellung einer Pflegehilfe ist jedoch illegal.

Wer kann mich unterstützen?


Die Pflegekassen stellen Leistungen zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen entscheiden selbst, ob sie Pflegesachleistungen oder Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden in Anspruch nehmen.

Seit dem 1.1.2008 gibt es das Trägerübergreifende, persönliche Budget.

Prüfen Sie, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ersetzt die Pflegekraft den heimischen Pflegedienst?


Nein. Die Pflegekraft ist eine Ergänzung. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die die Pflegekraft nicht einfach übernehmen kann. Dafür übernimmt sie Leistungen, welche von Pflegediensten personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.

Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen zu lassen.

Muss ich eine 24 Stunden Pflege hier ausländerrechtlich anmelden?


Nein, es sind keine Behördengänge für Ihre Seniorenbetreuerin notwendig, da nicht Sie als Arbeitgeber fungieren sondern direkt den Pflegedienst mit der Dienstleistung einer 24 h Betreuung bzw. 24h Pflege beauftragt haben.

Und wenn ich die Pflegkraft plötzlich nicht mehr brauche?


Gar kein Problem, Flexibilität muss sein, denn es kann sich vieles in kurzer Zeit ändern. Ein längerer Krankenhausaufenthalt steht an, die Situation erfordert dringend ein Pflegeheim oder, was Gott verhüten möge, ein Todesfall tritt ein. Rufen Sie uns einfach an und wir kümmern uns drum. Die Kündigungszeit beträgt 14 Tage.

Darf ich eine Mitarbeiterin zu anderen Diensten direkt beauftragen?


Nein, keinesfalls, das ist strikt verboten. Dies kann, bei behördlicher Entdeckung, schwere Konsequenzen haben. Die Mitarbeiter unserer Partnerfirmen haben daher die Anweisung, sich an die zuvor festgelegten Tätigkeiten zu halten und keine weiteren Aufgaben wahrzunehmen, ohne dass diese von ihrer Firma angeordnet wurden. Sollten Änderungen erforderlich werden, wenden Sie sich bitte zunächst an uns, die notwendigen Angleichungen können schnell und legal veranlasst werden. Dies dient zu unserem Schutz, zum Schutz der ausländischen Firmen und Mitarbeiterinnen, sowie auch zu Ihrem Schutz.